Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung

des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verj.hrungsverkürzungen gelten

nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an

Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet

der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht

sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses

den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich

Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer

der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit

fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das

Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%

bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über

dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens

vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der

rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können

im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der

schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus

dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch

nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme

auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein

Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches

Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,

ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht

des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum

Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des

Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen

aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug

für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne

Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in

der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten

Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt

nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch

nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist

das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der

Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der

Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des

Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich

des Hotels zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt

zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des

Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises

(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des

Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel

kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen

aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon

ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen

des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des

Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare

beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,

das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten

können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel-

oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit

Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen

der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel

Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende

Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch

gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter

oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die

Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen

für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder

Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung

des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt

als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.